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20201675

三人配音英语电影

时间:2019-10-26 点击:1478次

摘要
  Zeit Neuer Text    Herzlich Willkommen.    Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und erklären Ihnen hier kurz die wichtigsten Regeln

  Zeit Neuer Text

   Herzlich Willkommen.

   Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und erklären Ihnen hier kurz die wichtigsten Regeln in unserem Werk in Oberhausen.

   Vieles kennen Sie sicherlich. Wir informieren Sie aber an dieser Stelle auch etwas über uns, unsere Produkte und die Anlagen, in denen Sie

   bei uns arbeiten. Und natürlich über spezielle Anforderungen.

   Deshalb bitten wir um Ihre volle Aufmerksamkeit.

   Unser Werk (Gelände) hat eine sehr komplexe Struktur. Neben den Produktionsanlagen finden Sie auf unserem Gelände Tanklager,

   Verladestellen und ein Forschungsgebäude. Natürlich auch eine Kantine, die Verwaltung, den werksärztlichen Dienst, den Versand und

   weitere Nebenanlagen.

   Die Lage dieser und anderer Örtlichkeiten finden Sie auf dem Werkplan. Vor Ort werden Sie natürlich noch persönlich eingewiesen.

   In unseren Anlagen werden unter anderem Produkte und Stoffe hergestellt oder verarbeitet, die Gefahren für Gesundheit und Umwelt bergen.

   Die Eigenschaften der Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe, reichen von leicht entzündlich und explosionsfähig über ätzend und giftig bis zu

   umweltgefährlich.

   Außerdem arbeiten wir teilweise mit hohen Temperaturen und Drücken.

   Nicht zuletzt deshalb werden alle Vorgänge in den Anlagen permanent von den Messwarten überwacht und kontrolliert.

  Bei den Eigenschaften unserer Produktion ist höchste und permanente Kontrolle angesagt, zu Ihrer und unserer Sicherheit.

  Melden Sie sich also vor dem Betreten des Werksgeländes beim Werkschutz an. Sie erhalten dort dann Ihren persönlichen Werksausweis.

  Diesen führen Sie immer mit sich und zeigen ihn bei Arbeitsaufnahme unaufgefordert vor.

  Nach Beendigung Ihrer Tätigkeit geben Sie ihn bitte dem Werkschutz zurück.

  Sobald Sie das Werk betreten, gelten automatisch diverse Verbote und Gebote, die strikt beachtet werden müssen.

  Auf dem gesamten Gelände gilt ausnahmslos absolutes Rauchverbot, selbstverständlich auch im Fahrzeug. Geraucht werden darf nur in den

  dafür vorgesehenen Räumen.

  Jegliche Zündgefahren sind zu vermeiden. Das heißt auch jede Form von offenem Feuer ist strikt verboten. Deshalb lassen Sie bitte auch

  Feuerzeuge oder Streichhölzer in Ihrem Fahrzeug oder Spind.

  Handys, Funkgeräte, Taschenrechner und andere elektrische Geräte sind ebenfalls Zündquellen und sind deshalb ebenfalls nicht erlaubt.

  Mehrere Geländebereiche und Gebäude sind als EX-Zonen ausgewiesen. Sie sind mit diesen Schildern gekennzeichnet. In diesen EX-Zonen

  besteht erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Deshalb sind dort alle Tätigkeiten mit Zündgefahren generell untersagt.

  Nur speziell zugelassene, EX-geschützte Geräte, mit Prüfzertifikat, dürfen eingesetzt werden.

  Das Mitführen und der Betrieb von Mobiltelefonen ist ausschließlich in innerhalb der Verwaltungsgebäude gestattet.

  Im ganzen Gelände gilt ein allgemeines Fotografier-. und Filmverbot.

  Der Konsum von Alkohol sowie Rauschmittel jeder Art ist ebenfalls strengstens untersagt.

  Diese Drogen, aber auch bestimmte Medikamente, erhöhen die Unfallgefahr am Arbeitsplatz.

  Wenn Sie bei uns im Gelände tätig sind, müssen Sie mindestens folgende persönliche Schutzausrüstung mitbringen und tragen:

  Helm, Schutzbrille, geschlossen getragene Arbeitskleidung die Arme und Beine vollständig bedeckt und Sicherheitsschuhe.

  Eine spezielle Schutzbrille benötigen Sie für alle Arbeiten bei denen wegfliegende Teile oder auftretende Strahlen eine Gefahr für die Augen

  darstellen.

  Eine dicht schließende Korbschutzbrille bzw. Gesichtsschutzschirm müssen Sie tragen, wenn diese im Freigabeschein vorgeschrieben sind.

  Schützen Sie immer Ihre Hände für die jeweilige Tätigkeit durch Säure-, schnitt- oder hitzebeständige Handschuhe.

  Welche Schutzmaßnahmen Sie an Ihrem Arbeitsplatz darüber hinaus ergreifen müssen, sagen Ihnen diese Symbole, Ihre Arbeitserlaubnis

  und Ihr Fachwissen.

  Wenn Sie sich mit einem Fahrzeug auf unserem Werksgelände bewegen, müssen Sie folgendes beachten:

  Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO, somit auch die Anschallpflicht, und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

  Der Schienenverkehr hat immer Vorfahrt.

  Ebenso Rettungsfahrzeuge im Einsatz.

  Benutzen Sie nur die ausgewiesenen Parkplätze.

  Park- und Halteverbote müssen strikt beachtet werden. Im Notfall behindern Sie sonst Rettungswagen und Feuerwehr.

  Stellen Sie Ihr Fahrzeug keinesfalls vor Hydranten oder anderen Löscheinrichtungen ab.

  Halten oder Parken Sie nicht auf Kanaldeckeln oder Sielen.

  Für Rangiervorgänge, ist ein Einweiser verbindlich vorgeschrieben, der von Ihrer Firma zu stellen ist.

  Viele Betriebsbereiche sind für das Einfahren mit Kraftfahrzeugen gesperrt. Hier dürfen Sie unter bestimmten Umständen - aber nur mit einem

  speziellen Erlaubnisschein – einfahren.

  Auch das Fahrradfahren, mit verkehrssicherem Fahrrad, ist in diesen Bereichen mit betriebener Beleuchtung untersagt. Also: Dynamo und

  Licht aus oder Laufen.

  Für jede Art von Arbeit benötigen Sie bei uns einen Freigabeschein. Nur wenn Sie den haben dürfen Sie mit der Tätigkeit beginnen.

  Zusätzlich benötigen Sie einen Erlaubnisschein, wenn Sie Arbeiten mit Zündgefahren ausführen.

  Dies sind unter Anderem der Umgang mit einer offenen Flamme, z.B. Schweißen, Brennen, Löten oder Anwärmen, sowie Arbeiten bei denen

  zündfähige Funken entstehen können, z.B. Schleifen, Trennen, Flexen, oder Stemmen.

  Natürlich auch sämtliche Vorgänge, bei denen Zündtemperaturen erreicht werden könnten, wie z.B. Bohren, Weichlöten oder Kunststoff-

  schweißarbeiten.

  Aber auch der Einsatz nicht EX-geschützter Geräte oder Motoren wie beispielsweise Akkuschrauber, Bohrmaschine, elektrische Winde,

  Kompressor, Steckdosen, Mess-, Regel- und Prüfgeräte, Blitzlichtgeräte und Leuchten.

  Je nach Art Ihrer Tätigkeit schreibt Ihnen der Erlaubnisschein eventuell noch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vor, z.B. Gasprüfungen,

  Abdeckplanen, Silabdeckungen, oder Brandposten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

  Zum Einsteigen in Behälter und enge oder schwer zugängliche Räume, die entsprechend gekennzeichnet, sind benötigen Sie zusätzlich zum

  Freigabeschein ebenfalls einen Erlaubnisschein.

  Dazu zählen unter anderem Tanks, oder Becken und Brunnen, außerdem Kamine, Kanäle, Kessel, Kolonnen, Reaktoren oder auch Tanktassen.

  Es gilt aber auch für alle Arbeiten in Gruben ab einer Tiefe von 1,4 m.

  In manchen Bereichen dürfen Sie nie alleine arbeiten. Deshalb wird auf der Einfahrerlaubnis ein Sicherheitsposten vorgeschrieben.

  Ein weiterer Schein, der für Ihre Arbeit wichtig ist: Gerüste dürfen Sie nur nutzen, wenn am Aufstieg ein Gerüstfreigabeschein sichtbar ist.

  Fehlt dieser Schein, gilt automatisch ein absolutes Verbot, das Gerüst zu betreten.

  Im Überblick noch einmal alle Freigabe und Erlaubnisscheine:

  Freigabeschein

  Erlaubnisschein für den Umgang mit Zündquellen

  Erlaubnisschein für das Befahren von engen Behältern und Räumen

  Schachtgenehmigung und Dachbegehungsschein

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  Sämtliche Erlaubnis- und Freigabescheine müssen Sie zu Ihrer Absicherung immer bei sich tragen.

  Halten Sie sämtliche Vorgaben unbedingt ein. Fragen Sie im Zweifelsfall.

  Vor Ort werden Sie eingewiesen und können dann loslegen.

  Wenn Sie das erste Mal an Ihrem Arbeitsplatz sind, sehen Sie sich um, wo in Ihrer Nähe Feuerlöscher, Feuermelder, Anlagentelefone,

  Gegensprechanlagen sowie Rettungsmasken und Notduschen verteilt sind. Diese sind klar und deutlich mit Symbolen gekennzeichnet.

  Jegliche Betätigung von Armaturen, Schaltern und sonstigen Einrichtungen ist strikt verboten.

  Die für Ihre Arbeit notwendige Energie wird vom Betrieb zur Verfügung gestellt.

  Alle elektrischen Geräte müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie dürfen nur über einen Stromverteiler an unser Stromnetz

  angeschlossen werden, der mit einem FI-Schutzschalter ausgestattet ist.

  Schreibt Ihr Freigabeschein einen Feuerlöscher am Arbeitsplatz vor Ort vor, dürfen Sie nur Feuerlöscher mit gültigem Prüfsiegel einsetzen.

  Bedarfsweise wird Ihnen ein Löscher zur Verfügung gestellt.

  Die Pausen sollten Sie in keinem Fall am Arbeitsplatz verbringen. Hierfür bietet sich unsere Kantine an – oder Sie nutzen die vorgesehenen

  Aufenthaltsräume bzw. Kantinen-Container. Waschmöglichkeiten und WCs sind leicht zu finden und auf dem Gelände in ausreichender Anzahl

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  vorhanden.

  Vor einer Arbeit mit Gefahrenstoffen, werden Sie anhand einer Betriebsanweisung gemäß Gefahrstoffverordnung eingewiesen, und über

  Risiken und Gefahren aufgeklärt.

  Behälter oder Produktionsanlagen mit Gefahrstoffen sind nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet und geben Ihnen

  ebenfalls noch einmal Hinweise zu Umgang und Handhabung.

  Ein wichtiger Aspekt ist auch der Hautschutz. Deshalb: schützen Sie sich entsprechend und waschen Sie sich nach der Arbeit und vor Pausen

  gründlich die Hände.

  Sollte trotz aller Vorsicht ein Brand ausbrechen, bewahren Sie Ruhe.

  Melden Sie den Brand sofort über Feuermelder, Gegensprechanlage oder Telefonnotruf. Werks- Feuerwehr und Rettungsdienst sind rund um

  die Uhr einsatzbereit. Sie sind also nie allein.

  Wenn Menschen in Gefahr sind, versuchen Sie diese zu retten oder erste Hilfe zu leisten. Dies geht immer vor Brandbekämpfung. Denken Sie

  dabei aber auch an Ihre eigene Sicherheit.

  Falls der Brand noch klein ist, versuchen Sie ihn mit den Feuerlöschern in Ihrer Nähe zu bekämpfen. Aber gehen Sie kein unnötiges Risiko

  ein. Im Zweifelsfall warten Sie in sicherer Entfernung zur Brandstelle und weisen die Feuerwehr ein.

  Auch bei einer erfolgreichen Bekämpfung eines Feuers muss im Übrigen die Feuerwehr informiert werden.

  Im Falle einer Leckage löschen Sie sofort alle möglichen Zündquellen. Verlassen den Arbeitsplatz unverzüglich und warnen Sie Ihre Kollegen.

  Die Bekämpfung überlassen Sie in diesem Fall den Spezialisten.

  Achten Sie auf Alarmsignale. Wann immer Sie diese hören oder per Lautsprecherdurchsage informiert werden, beenden Sie sofort Ihre Arbeit,

  stellen alle Maschinen und Motoren ab, und verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz.

  Fluchtwege und Notausgänge sind mit diesen Schildern gekennzeichnet. Im Gefahrenfall retten diese Wege und Türen eventuell auch Ihre

  Gesundheit. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass diese nie verstellt oder verschlossen sind.

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  Benutzen Sie im Brandfall niemals Fahrstühle.

  Begeben Sie sich zu den Sammelstellen, die mit diesen Symbolen gekennzeichnet sind. Sie werden Ihnen in den jeweiligen Betrieben anhand

  der Alarm und Gefahrenabwehrpläne bekannt gegeben.

  Aber was, wenn bei aller Vorsicht trotzdem etwas passiert - und jemand einen Arbeitsunfall erleidet. Auch hier gilt: Bewahren Sie Ruhe und

  verschaffen Sie sich, einen Überblick über die Situation.

  Wenn es Verletzte gibt, leisten Sie erste Hilfe und bringen Sie die Person, falls nötig, aus dem Gefahrenbereich.

  Alarmieren Sie sofort die Leitstelle der Feuerwehr. Entweder über die nächste Notrufeinrichtung, über das nächste Telefon mit 110 bzw. 112

  oder über die Messwarte.

  Achten Sie auf eine klare Meldung mit den Informationen zu folgenden vier W-Fragen:

   - Was ist passiert?

   - Wo ist der Unfallort?

   - Wie viele Verletzte?

   - Wer meldet?

  Legen Sie erst auf, wenn die Rettungsstelle das Gespräch bestätigt und beendet.

  Dann warten Sie auf den Rettungswagen und weisen diesen ein.

  Bei leichten Verletzungen, gehen Sie bitte in jedem Fall zu unserem werksärztlichen Dienst im Gebäude G314. Aber möglichst nicht alleine.

  An Wochenenden, Feiertagen oder nach 16 Uhr gehen Sie bitte zum Gebäude D400, der Feuerwehr.

  Umweltschutz geht uns alle an.

  Wir investieren laufend in wirksame Umweltschutzmaßnahmen. Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, eine intakte Umwelt zu erhalten.

  Für die ordentliche Entsorgung Ihrer Abfälle sind Sie persönlich verantwortlich und werden ggf. auch dafür haftbar gemacht. Also: lassen Sie

  keinen Müll an Ihrem Arbeitsplatz zurück und verlassen Sie Ihren Tätigkeitsort aufgeräumt.

  Für nicht vermeidbare Abfälle haben wir auf dem ganzen Gelände Container aufgestellt, in denen der Müll getrennt gesammelt wird.

  Wir sind sicher, Sie wissen jetzt, wie alle zusammen sicher und umweltschonend arbeiten.

  Trotzdem noch einmal die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung: Erst anmelden, dann Freigabescheine einholen, immer die richtige

  Schutzausrüstung tragen, am Arbeitsplatz umsehen, sämtliche Warnhinweise beachten und die Vorschriften einhalten.

  Und denken Sie immer daran: Auch wenn Sie alle Freigaben haben die Schutzausrüstung und die Schutzmaßnahmen stimmen - bleiben Sie

  wachsam und beobachten Sie immer Ihre Arbeitsumgebung.

  Bei plötzlichen Veränderungen, wie Gasgeruch, Flüssigkeitsaustritt o. Ä. unterbrechen Sie sofort die Arbeit und melden sich bei der

  zuständigen Stelle im Betrieb. Diese entscheidet nach Prüfung, ob sie weiterarbeiten dürfen oder die Arbeiten eingestellt werden müssen.

  Noch ein Hinweis: Selbst ein Profi muss nicht alles wissen. Also scheuen Sie sich nicht zu fragen, wenn Sie nicht ganz sicher sind. Unsere

  Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

  So, das war’s – jetzt können Sie loslegen! Wir schätzen Ihre Erfahrung und wünschen Ihnen viel Erfolg und unfallfreies Arbeiten!

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